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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Vermieter / Mieter

1. Vertragsverhältnis
Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen.

2. Zahlungen / Zahlungsfristen / Verbrauchskosten / Kaution
Die Zahlungsbeträge sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises für die Ferienunterkunft fällig. Die Restzahlung inkl. der Kaution ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 21 Tage vor Reiseantritt,
so ist der Gesamtzahlungsbetrag sofort fällig. Die Verbrauchskosten für Strom und Wäschepakete werden gesondert berechnet und mit der Kaution verrechnet. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mietende unter Anrechnung der Verbrauchskosten.

3. Personenanzahl
Die Ferienunterkunft darf nur mit maximal 5 Personen bewohnt und benutzt werden. Die angegebene Personenanzahl schließt auch Kinder, Kleinkinder und Babys ein.

4. Haustiere / Rauchen
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Das Rauchen im Ferienhaus ist untersagt.

5. Schäden
Bei schuldhafter Verursachung von Schäden an der Ferienunterkunft oder am Grundstück verlangt der Vermieter Schadensersatz.

6. Ein- und Auszug
Die Ferienunterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein und aufgeräumt verlassen werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter
Sie können jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten.
Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie die Mietzeit nicht an,
kann der Vermieter Schadensersatz für die ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird nachstehend in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert:

bis 45 Tage vor Anreise 20% des Reisepreises
ab 44 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
ab 34 Tage vor Anreise 80% des Reisepreises
sowie bei Nichtanreise 80% des Reisepreises


Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Mietvertrages, keine oder geringere Kosten entstanden sind. Für den Krankheitsfall empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Reiserrücktrittskostenversicherung.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Ohne Einhaltung einer Frist bei höherer Gewalt und bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen, die ein ordentliche Vertragserfüllung nicht gewährleisten.
Ohne Einhaltung einer Frist, mit dem Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Duisburg, Deutschland.

Stand 16.09.2020